Mitgliedschaft

Mitgliedsbeiträge und Gebühren

Der jährliche Mitgliedsbeitrag, Seekarte und die Aufnahmegebühr beträgt:

                                                               Jahresbeitrag              Seekarte/ (Aktiv)       Aufnahmegebühr
Erwachsener                                               20,00€                           58,00€                        150,00€
Jugendlicher                                                15,00€                           38,00€                         -------€   

Tageskarten:
Erwachsenes Mitglied   10,00€
Erwachsener Gast           15,00€
Jugendliches Mitglied     3,00€
Jugendlicher Gast             5,00€  
Für Tageskarten gelten besondere Bedingungen.                                       

                    
Keine Aufnahmegebühr für passive Mitglieder oder Jugendliche.
 
Die Aufnahme in den Angelverein Sommerhausen ist ab Eintritts-Datum auf ein Jahr befristet. Innerhalb dieser Zeit entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme. Abgewiesene Mitglieder auf Probe haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Jahresbeitrages. Von der Aufnahmegebühr wird die Hälfte zurück erstattet.
 
Die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr werden von der Mitgliederversammlung (verg.  5 Abs.1 unserer Vereinssatzung) festgelegt.
 
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch beleglosen Datenträgeraustausch über EDV zum 15. Dezember für das Folgejahr.
 
Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich! Rücklastschriften gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
 
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Mitgliederdaten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
 
Mitglieder, die am EDV  Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, errichten ihre Beiträge bis spätestens 15. Dezember, für das Folgejahr auf das in der Rechnung genannte Konto.
 
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss schriftlich an den Vorstand bis spätestens zum 30. September eines Kalenderjahres erklärt werden (verg.  4 Abs.1 unserer Vereinssatzung).
 
Sollte ein passives Mitglied die Fischereiprüfung ablegen und ein aktives Mitglied werden, so werden die Beiträge als passives Mitglied, zur Aufnahmegebühr angerechnet.

V1 2020.10.25
Kündigungen bzw. Statusänderungen sind spätestens bis 30.09. des laufenden Jahres, schriftlich an den 1. Vorstand Maximilian Spuck einzureichen.
Der Jahresbeitrag für das Folgejahr wird bis zum 15.12. vom Konto abgebucht.
V2 20180904
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